Erklärung
der »alternative Tagungsstätte e.V.«
Vorbemerkung
Die
»alternative Tagungsstätte e.V.« (»alternative«) hält ihren
jetzigen Standort an der Willy-Brandt-Allee für ein Jugend- und Kulturzentrum
unverändert für hervorragend geeignet und sieht aufgrund dieser Situation
keine Notwendigkeit für einen Standortwechsel.
Minimalvoraussetzungen
für einen Umzug auf den Standort Betriebshof/Wallstraße
Trotz
der zuvor genannten Situation hält die »alternative«
einen Umzug auf den Standort Betriebshof/Wallstraße nicht für gänzlich
ausgeschlossen. Eine Nutzung des Grundstücks durch die »alternative«
könnte unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
Eine
verbindliche Erklärung für einen Umzug kann und wird die »alternative«
aber erst dann abgeben, wenn über drei Punkte Einvernehmen mit der CDU und der
Verwaltung hergestellt werden kann:
Die
für einen Umzug und eine Nutzung des Betriebshofgrundstücks notwendigen
planerischen, baulichen, technischen, rechtlichen, vertraglichen und
finanziellen Voraussetzungen müssen entweder vorliegen oder zumindest
soweit definiert werden, dass die Stadt sie innerhalb eines noch zu
vereinbarenden Zeitraums realisieren kann.
Die
»alternative«
muss von allen verlagerungs- und umzugsbedingten Kosten freigehalten werden.
Die
Bürgerschaft muss durch einen entsprechenden Beschluss und durch
Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung eine verbindliche Zusage
zur Erfüllung und Realisierung dieser Voraussetzungen und Bedingungen
abgeben.
Einzelvoraussetzungen
Ein
Umzug des Jugend- und Kulturzentrums auf das Grundstück Betriebshof/Wallstraße
ist für die »alternative«
im Grundsatz vorstellbar, wenn folgende Voraussetzungen schriftlich vereinbart
und erfüllt werden:
1.
Bestandsgarantie
Die
»alternative«
muss auf dem Grundstück Betriebshof/Wallstraße eine langfristige
Bestandsgarantie erhalten.
Voraussetzungen:
Mietvertrag
für das Grundstück Betriebshof/Wallstraße einschließlich des
gesamten angrenzenden Wiesengrundstücks auf dem Buniamshof und des gesamten
angrenzenden Parkplatzgrundstücks (Siehe anliegenden Übersichtsplan)
Vertragslaufzeit: 25 Jahre
Unbefristete
Betriebsgenehmigungen für Veranstaltungs- und Kulturbetrieb
(Tages-/Nachtbetrieb und Open Air)
Verlängerung
des derzeitigen Mietvertrags für das Grundstück an der Willy-Brandt-Allee
bis zum 30. Juni 2010 bzw. kürzer, wenn die Voraussetzungen für einen
Umzug auf den Betriebshof/Wallstraße erfüllt sind.
2.
Status Quo
Gegenüber
der derzeitigen Situation darf es auf dem Grundstück Betriebshof/Wallstraße
keine Einschränkungen des Jugend- und Kulturbetriebs und der sonstigen
Nutzungsmöglichkeiten geben.
Voraussetzungen:
Zulässigkeit
von Wohnnutzungen muss gegeben sein
Zulässigkeit
von Bauwagen/LKW muss gegeben sein
Mietfreie
Nutzung der Freilichtbühne (incl. Ausschank) für jährlich 6
Veranstaltungen an frei wählbaren Tagen.
3.
Infrastruktur
Abbruch
Holzlager, Garage und Schuppen sowie Umbau bzw. Neubau von Gebäuden,
Baulichkeiten, technischen Einrichtungen usw., die für den
Veranstaltungsbetrieb eines Jugend- und Kulturzentrums erforderlich sind.
Voraussetzungen:
Veranstaltungsgebäude ("Treibsand") mit Nebenräumen für ca. 400 Besucher (Nettonutzfläche ca. 510 m² – 620 m²).
Zwei Gastronomieeinrichtungen ("VEB" und "Brasil") mit Nebenräumen für ca. 80 – 100 ("VEB") bzw. 120 – 150 ("Brasil") Gäste(Nettonutzfläche ca. 250 m² - 300 m²).
10 Proberäume für Musikgruppen (Nettonutzfläche ca. 70 m² - 100 m²).
10
Gruppenräume (Nettonutzfläche ca. 110 m² - 140 m²).
Werkstatt-
und Lagergebäude (Nettonutzfläche ca. 90 m² - 140 m²)
Ausreichender
Lärmschutz an Gebäuden und zur Abgrenzung gegenüber den angrenzenden
Sportflächen
Ausreichende
Sanitäreinrichtungen
Sicherstellung
der geplanten Nutzung durch: Übernahme aller baurechtlichen Forderungen,
wie z.B. Brandschutz, Schallschutz, Stellplatznachweise,
Versorgungsrechtliche Voraussetzungen wie Elektro, Wasser, Abwasser
Beleuchtung
der öffentlichen Zuwegungen von Possehlstraße, Wallstraße und Wallanlagen
Kostenlose
Werbemöglichkeiten an Possehlstraße und Wallstraße für Veranstaltungen
4.
Miete, Kosten
Das
Grundstück Betriebshof/Wallstraße und die Gebäude müssen von der Hansestadt
Lübeck zu finanziellen Konditionen bereitgestellt werden, die für die »alternative«
tragbar sind.
Voraussetzungen:
Die
finanzielle Belastung durch Mietzahlungen darf nicht höher sein als zum
gegenwärtigen Zeitpunkt (d.h.: keine Änderungen der Miethöhe, der
Mietzuschüsse und der Zahlungsmodalitäten zwischen der KWL, der Hansestadt
Lübeck und der »alternative«)
Bauunterhaltung der Gebäude durch den Vermieter.
Übernahme
der Umzugskosten durch die Hansestadt Lübeck
Übernahme
von Kosten für nicht demontierbare, feste Einbauten, für die ein Ausbau
oder Umzug nicht möglich ist.
5.
Planungsverfahren
Mit
den Planungen des Gesamtprojektes muss ein Architekturbüro beauftragt werden,
das das Vertrauen der »alternative«
hat. Die Auswahl des Architekturbüros erfolgt im Einvernehmen mit der »alternative«.
Das beauftragte Büro
hat zunächst in einer ersten Planungsphase in Abstimmung mit der Stadt und der
»alternative«
eine Vorentwurfsplanung bis zur Bauvoranfrage einschließlich einer vorläufigen
Kostenschätzung zu erarbeiten.
Erfüllung
der Voraussetzungen
Die
zuvor genannten Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn
die
Bürgerschaft den Voraussetzungen bis zum 29. April 2005 durch Beschluss
zustimmt und darüber eine schriftliche Vereinbarung zwischen den
Beteiligten getroffen wird,
ein
unterzeichneter Mietvertrag vorliegt,
das
Grundstück Betriebshof/Wallstraße nach Realisierung der zuvor genannten
Voraussetzungen der »alternative«
zur Verfügung gestellt wird.
Erklärung
der »alternative«
Die
»alternative«
erklärt verbindlich, dass sie bei Erfüllung aller zuvor genannten
Voraussetzungen auf den Standort Betriebshof/Wallstraße umzieht, sofern und
sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Für
den Fall, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist die »alternative«
nicht mehr an ihre Zusage gebunden und wird den jetzigen Standort an der
Willy-Brandt-Allee nicht verlassen.
Lübeck,
den 21. Februar 2005
Im
Auftrag
Stefan Wiedenhöft, 1. Vorsitzender
Ingo
Fick, stellv. Vorsitzender
Bianca
Porebski, stellv. Vorsitzende
Anlage
Vorhandenes
und erforderliches Raum- und Funktionsprogramm
Art
der Einrichtung
Autonomes
und frei finanziertes Jugend- und Kulturzentrum mit unterschiedlichen
Einzel- und Gruppenaktivitäten, Kultur-, Freizeit- und
Musikangeboten/Veranstaltungen. Lokaler und regionaler Einzugsbereich.
Jährlich
etwa 100 – 120 Veranstaltungen mit insgesamt etwa 60.000 Jahresbebesuchern
Bei
Einzelveranstaltungen ca. 400 – 500 Besucher, bei Großveranstaltungen
teilweise 2.000 bis 3.000 Tages-Besucher
Zusätzliche
Nutzungsmöglichkeiten und Angebote in Bauwagen (ca. 30)
Nutzungs-
und Funktionsbausteine
(Musik)Veranstaltungen
("Treibsand") für etwa 400 – 500 Besucher
Gastronomie
für zwei unterschiedliche Nutzergruppen mit 80 – 100 bzw. 120 – 150 Gästen.
10
lärmgedämmte Proberäume für Bands unterschiedlicher Musikrichtungen
Etwa
8 – 10 Gruppenräume (für etwa 10 – 40 Personen) für Kultur- und
Sozialarbeit
Werkstatt
für Holz- und Metallarbeiten, Lager/Abstellmöglichkeiten
Zusammenhängende
Außenflächen für Freiluft-/Tagesveranstaltungen für ca. 2.000 – 3.000
Tagesbesucher
Möglichkeit
von Wohnnutzungen auf dem Grundstück
Raum-
und Flächenbedarf
1.
Veranstaltungen
Raumart |
Nettonutzfläche/m²ca.
|
Großer
Veranstaltungsraum/Halle (nur Stehplätze) |
400
- 430 |
Bühne |
30
- 40 |
Backstage |
20
- 30 |
Büro |
10
- 20 |
Proberäume |
20
- 30 |
Eingang/Windfang |
10
- 20 |
Abstellraum |
10
- 20 |
WC/Sanitär
(auch für andere Nutzungen) |
20
- 30 |
Veranstaltungen
gesamt ca.: |
510
m² – 620 m² |
2.
Gastronomie
Raumart |
Nettonutzfläche/m²
ca. |
Gastronomie
"V.E.B." (inklusive Abstell-/Nebenräume) |
100
- 130 |
Gastronomie
"Brasil" (inklusive Abstell-/Nebenräume) |
150
- 190 |
WC/Sanitär
gemeinsam |
15
- 20 |
Gastronomie
gesamt ca.: |
250
m² – 300 m² |
3.
Proben
Raumart |
Nettonutzfläche/m²
ca. |
4
– 6 Proberäume für Bands (12 m² – 15 m²) |
60
- 80 |
Flur/Zugänge/Nebenflächen |
10
- 20 |
Proben
gesamt ca.: |
70
m² – 100 m² |
4.
Gruppen
Raumart |
Nettonutzfläche/m²
ca. |
8
– 10 Gruppenräume (von 10 m² – 20 m²) |
100
- 120 |
Flur/Zugänge |
10
- 20 |
Gruppen
gesamt ca.: |
110
m² – 140 m² |
5.
Werkstatt/Lager
Raumart |
Nettonutzfläche/m²
ca. |
Werkstattraum
für Holz-/Metallarbeiten |
50
- 80 |
Lagerraum/Nebenflächen |
40
- 60 |
Werkstatt/Lager
gesamt ca.: |
90
m² – 140 m² |
Nettonutzfläche Gebäude
Gesamt
Raumart |
Nettonutzfläche/m²
ca. |
Veranstaltung |
510
- 620 |
Gastronomie |
250
- 300 |
Proben |
70
- 100 |
Gruppen
|
110
- 140 |
Werkstatt/Lager |
90
- 140 |
Netto-Gebäudefläche
gesamt ca.: |
Ca.
1.100 m² – 1.300 m² |
Flächenbedarf
Bauwagen
Etwa
25 - 30 Bauwagen mit Zugangs- und Außenflächen. Flächenbedarf je
Bauwagen-Stellfläche ca. 15 m² – 20 m²; Außen-/Zugangsfläche je Wohnwagen
ca. 20 m² – 30 m². Fläche je Wohnwagen etwa 40 m² – 50 m².
Gesamtflächenbedarf
Bauwagen ca. 1.200 m² – 1.500 m² zusammenhängende Grundstücksfläche
Flächenbedarf
Außenveranstaltungen
Freiluft-Veranstaltungen
für ca. 2.000 – 3.000 Tages-Besucher
Flächenbedarf
Freiluft-Veranstaltungen ca. 1.200 m² – 1.500 m² zusammenhängende Grundstücksfläche